Havarie- und Schadengutachten
Seit vielen Jahren arbeiten wir zuverlässig und neutral mit namhaften Yachtversicherungen und Assekuranzen zusammen. Das ist insbesondere dann für Sie von Vorteil, wenn sich für Sie aufgrund eines Schadenfalls an Ihrer Yacht die Hinzuziehung eines Yachtsachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens anbietet. Die Schadenfeststellung nebst Schadentaxe kann für Sie bares Geld bedeuten. Wir ermitteln zur Erstellung des Schadengutachtens mit fundierten Kenntnissen die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den aus dem Schaden möglicherweise resultierenden Wertverlust Ihrer Yacht. Mitunter ist der letztendlich festgestellte Schaden wesentlich höher, als es zunächst erschien. Spezielle Anforderungen, umfangreiche Schäden oder Problemstellungen während der Regulierung entstandener Schäden können die Erstellung eines Schadengutachtens ratsam oder sogar erforderlich machen. Insbesondere nach einer Havarie, nach Kollisionen, Grundberührungen und Strandungen, Feuer und Blitzschlag, Untergang oder Einbruch, Motor- und Getriebeschäden, Mastbruch und Material- oder Konstruktionsfehlern müssen zahlreiche Aspekte zur Schadenregulierung berücksichtigt werden. Nicht jeder entstandene Schaden ist offensichtlich oder kann von einem Laien entdeckt werden. Wird ein entstandener Schaden im akuten Fall übersehen, können Ihnen daraus im Nachhinein immense Verluste, zumindest aber eine ungeahnte Wertminderung an der Yacht entstehen. Ein Bootssachverständiger Ihrer Wahl an Ihrer Seite, der für Sie den Schaden ermittelt und Ihr Hab und Gut bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten begleitet, kann Sie vor hohen Verlusten bewahren. Zudem prüft ein erfahrener Yachtsachverständiger die Güte der Bootsbauerarbeiten. Aus diesen Prüfungen und Erkenntnissen, die fotografisch und schriftlich dokumentiert werden, erstellen wir Ihnen ein vor Gericht verwertbares Gutachten. Diesem ist der Schadensumfang, mögliche Reparaturen und die daraus resultierenden Kosten zu entnehmen. Wir untersuchen und dokumentieren die Schadenursache und prüfen Regressansprüche. Sollte es erforderlich sein, ziehen wir in Abstimmung mit Ihnen weitere Spezialisten, wie beispielsweise Materialprüfer, Labore oder sonstige Fachinstitute zur Untersuchung hinzu. Zudem entwerfen wir mit einer Werft Ihrer Wahl einen Reparaturplan und prüfen Kostenvoranschläge.